Was macht eigentlich der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund und Hand der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand (KV) wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarrteam. Momentan besteht der KV aus drei Pfarrpersonen und 11 direkt gewählten Gemeindemitgliedern. Es können weitere Mitglieder nachberufen werden. In regelmäßigen Sitzungen (monatlich) entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Der Kirchenvorstand trifft die Grundentscheidungen für die Entwicklung einer Gemeinde. Dabei geht es um theologische Themen ebenso wie um finanzielle und personelle Entscheidungen. Welche Arbeitsschwerpunkte gesetzt werden – auch angesichts knapper werdender Finanzmittel und wohin der Weg der Gemeinde in den nächsten Jahren gehen wird, das entscheidet vor allem der Kirchenvorstand.
Die Mitglieder des Kirchenvorstandes nehmen Beauftragungen für bestimmte Sachbereiche (z. B. Finanzen, Bauangelegenheiten, Personal) wahr. Diese Arbeit geschieht in Ausschüssen, die Ergebnisse werden dann in der Kirchenvorstandssitzung zusammengetragen, diskutiert und beschlossen.
Das Foto zeigt den alten Kirchenvorstand, einschließlich Pfarrerin i.R. Sabine Drescher-Dietrich. Die Amtszeit des alten Kirchenvorstands begann 2015 und endete 2021.
Wer ist im Gremium?
- Bernd Braun
- Pfarrerin Anne Claus
- Bettina Edeling
- Katja Förster
- Jochen Kerler
- Monika Kneile
- Dr. Sibylle Krebs
- Joachim Kullmann
- Pfarrer Wolfgang Löbermann
Vorsitzender des Kirchenvorstands - Miriam Mehler
Stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands - Erich Rückl
- Susanne Scharf
- Pfarrer David Schnell
- Tatjana Stiege
Ausschüsse
- Diakonie
- Erwachsenenbildung
- Finanzen
- Gottesdienst & Kirchenmusik
- Projektausschuss Zentrum St. Nicolai
- Kinder und Jugend
- Kindertagesstätte
- Öffentlichkeit
- Ökumene
- Personal
- Digitalisierung & Datenschutz
Nicolai-Stiftung
- Vorstand der Stiftung
Gemeindeleben
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind sehr vielfältig und geben große Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten. Geregelt sind die Aufgaben in § 21 KGO (Kirchengemeindeordnung):
Gottesdienst
Der Kirchenvorstand beschließt die Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten.
Konfirmationsunterricht / Religionsunterricht / Kindergottesdienst
Der Kirchenvorstand ist verantwortlich z. B. für die Planung und Inhalte des Konfirmationsunterrichtes.
Kirchliche Gebäude
Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Regionalverband für die Bauunterhaltung zuständig und – jetzt ganz aktuell – für den Neubau des Gemeindezentrums.
Christliche Lehre und christliches Leben
Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und Lebens besprochen, z. B. die Frage: „Wie kann das Evangelium heute noch glaubwürdig verkündet werden?“
Besetzung der Pfarrstellen und Personalangelegenheiten
Wenn eine Pfarrstelle neu besetzt werden muss, wirkt der Kirchenvorstand bei der Besetzung mit. Der Kirchenvorstand entscheidet über die Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kindertagesstätte oder dem Gemeindebüro.
Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens
Der Kirchenvorstand von St. Nicolai unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Kinder– und Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, Kirchenmusik, Ökumene etc.
Konfliktmanagement
Bei Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde übernimmt der Kirchenvorstand die Funktion eines „Schlichters“ und versucht, eine geschwisterliche Lösung zu finden.
Ehrenamtliche
Der Kirchenvorstand versucht Menschen für ehrenamtliche Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde zu gewinnen.
Spenden
Für besondere kirchliche Aufgaben wirbt der Kirchenvorstand um Spenden und freiwillige Dienstleistungen. Auch die Nicolai-Stiftung hat er ins Leben gerufen.
Landeskirche
Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen – auch auf landeskirchlicher Ebene wirken die Kirchenvorstände mit:
Die Kirchenvorstände schicken Frauen und Männer aus ihrer Mitte in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Über die Dekanatsebene wirken die Kirchenvorstände auch bei den Entscheidungen der Landeskirche mit: Sie wählen die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht somit aus Laien der verschiedensten Berufe und Regionen und aus Pfarrpersonen, Dekaninnen und Dekanen, Hochschullehrerinnen und –lehrern (an theologischen und anderen Fakultäten). Die Entscheidungen der Synode spiegeln dadurch die Vielfalt des evangelischen Glaubenslebens wieder.