Kircheneintritt
Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.
Aus folgender Quelle entnommen: https://evangelischesfrankfurt.de/kirche/was-wir-bieten/amtshandlungen/kircheneintritt sowie http://www.ekhn.de/service/mitglied-werden.html
So werden Sie Mitglied in unserer Gemeinde, wenn Sie bereits getauft sind
Rufen sie im Gemeindebüro an. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie unter Kontakt.
Der Wiedereintritt beginnt mit einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Pfarrerin bzw. Ihrem Pfarrer. In diesem Gespräch klären wir auch Ihre Fragen zum Wiedereintritt. Zum Abschluss des Gespräches erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung
Für Ihren Übertritt von der katholischen in die evangelische Kirche benötigen Sie auf jeden Fall eine Bescheinigung über Ihren Austritt aus der katholischen Kirche. Eine Kopie Ihrer Kirchen-Austrittsbescheinigung bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht, wenn der Austritt nicht länger als zehn Jahre zurück liegt. Sind Sie in Frankfurt ausgetreten, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Frankfurt am Main, Telefon 069 1367-01.
Sollten Sie nicht getauft oder nicht mehr im Besitz der erforderlichen Dokumente sein, dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
Mit der Mitgliedschaft in der Evangelisch-Lutherischen St. Nicolai-Gemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Weitere Informationen zum Kircheneintritt finden Sie hier: https://evangelischesfrankfurt.de/kirche/was-wir-bieten/amtshandlungen/kircheneintritt/informationen-zur-kirchenmitgliedschaft/