Trauung

Nach evangelischem Verständnis ist die Ehe durch den öffentlichen Konsens zweier Menschen begründet. Dieser wird auf dem Standesamt erklärt. Die Ehe ist kein Sakrament, sondern ein „weltlich Ding“ (Martin Luther). Die Trauung ist ein Gottesdienst zur Segnung des Lebensbündnisses zweier Menschen, die sich im Angesicht Gottes und der Gemeinde einander versprechen.

Getraut werden in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau alle vom Staat anerkannten Lebensbündnisse. Die standesamtliche Trauung oder Verpartnerung ist die Voraussetzung für eine kirchliche Trauung. Die unterschiedlichen Bezeichnungen leiten sich von der bis 2017 unterschiedlichen Bezeichnung im staatlichen Bereich ab. Dies wird sich in absehbarer Zeit auch im kirchlichen Bereich angleichen.

In der Trauung wird zwei Menschen der Segen Gottes zugesprochen für ihre Ehe. Die Kirche will sie darin unterstützen und dabei begleiten, dass sie evangeliumsgemäß leben können.

Das sagt die Bibel

Gott ist die Liebe, und die in der Liebe bleiben, die bleiben in Gott und Gott in ihnen.
1. Johannesbrief Kapitel 4, Vers 16

Nehmt einander an, wie Christus euch angenommen hat zu Gottes Ehre.
Römerbrief Kapitel 15, Vers 7

Tragt einander die Lasten, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
Galaterbrief Kapitel 6, Vers 2

Sie möchten kirchlich heiraten?

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Paare, die im Bereich der St. Nicolai-Gemeinde wohnen, können in der Neuen St. Nicolai-Kirche oder in einer öffentlich zugänglichen Kirche im Umland von einer Pfarrperson der St. Nicolai-Gemeinde getraut werden.

Zuerst setzen Sie sich dazu bitte mit dem Gemeindebüro in Verbindung, Telefon 94 34 51-0, E-Mail gemeindebuero@st-nicolai-gemeinde.de. Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin für ein Traugespräch vereinbaren, in dem alles Nötige besprochen und geklärt wird.

Sie suchen sich einen Trauspruch aus, einen Vers aus der Bibel, der für Sie ein Motto für Ihre Ehe sein soll. Die Musik im Traugottesdienst soll dem Charakter einer kirchlichen Feier entsprechen.

Das sollten Sie wissen

Einer der Ehepartner muss der evangelischen Kirche angehören, der/die andere mit der Trauung nach evangelischer Liturgie einverstanden sein.

Ökumenische Trauungen gibt es leider noch immer nicht. Es ist aber möglich, dass ein katholischer Geistlicher oder eine Pfarrerin, ein Pfarrer einer anderen christlichen Konfession in dem evangelischen Traugottesdienst mitwirkt.

Das Ehepaar zieht gemeinsam in die Kirche ein. Der Brauch, dass der Brautvater am Altar seine Tochter dem Bräutigam übergibt, stammt aus einer Zeit, in der die Frauen der Familie als Besitz der Männer angesehen wurden und bei der Trauung die Braut vom Machtbereich des Vaters in den Machtbereich des Ehemannes übergeben wurde. Auch wenn diese Vorstellung kaum noch vertreten wird, soll im Traugottesdienst doch vom Einzug an herausgestellt sein, dass das frisch getraute Paar im Mittelpunkt steht und gemeinsam um Gottes Segen bittet. Um die Verbundenheit zur Ursprungsfamilie deutlich zu machen, können die Elternpaare mit einziehen.

Weitere Amtshandlungen